Prof. Dr. Erik Hahn wurde in drei Gremien berufen, die wissenschaftliche Erkenntnisse mit praktischem Nutzen verbinden.
Seit Juli 2019 ist Prof. Dr. Hahn Mitglied und stellvertretender Vorsitzender der neu eingerichteten sächsischen Schiedsstelle nach dem Pflegeberufegesetz. Diese ist mit ihrer Geschäftsstelle beim Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz angesiedelt. Sie hat die Aufgabe, einen Schiedsspruch herbeizuführen, falls sich die zuständige Behörde des Landes, die Landeskrankenhausgesellschaft, die Vereinigungen der Träger der ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtungen im Land, die Landesverbände der Kranken- und Pflegekassen sowie der Landesausschuss des Verbandes der privaten Krankenversicherung nicht gemeinsam auf ein Budget zur Finanzierung der Pflegeausbildungskosten einigen können.
Außerdem wurde Prof. Dr. Erik Hahn für die Amtszeit 2019-2023 in die Ethikkommission der Sächsischen Landesärztekammer und den dort ebenfalls angesiedelten Arbeitskreis „Ethik in der Medizin“ berufen. Die Ethikkommission wird auf der Grundlage des Sächsischen Heilberufekammergesetz eingerichtet. Sie hat die Aufgabe, die Mitglieder der Sächsischen Landesärztekammer in berufsethischen und berufsrechtlichen Fragen, insbesondere vor klinischen Versuchen am Menschen, vor epidemiologischen Forschungsvorhaben mit personenbezogenen Daten und vor der Forschung mit vitalen menschlichen Gameten und Embryonen zu beraten. Zusätzlich nimmt sie bundesrechtlich zugewiesene Aufgaben nach dem Arzneimittelgesetz, dem Medizinproduktegesetz, dem Transfusionsgesetz, der Strahlenschutzverordnung und der Röntgenverordnung wahr. Unter anderem das Arzneimittel- und das Medizinprodukterecht verlangen vor dem Beginn einer klinischen Prüfung am Menschen das zustimmende Votum einer nach Landesrecht zuständigen Ethikkommission.
Prof. Dr. Erik Hahn wirkt ehrenamtlich in den genannten Gremien mit und kann dabei seine medizinrechtliche Expertise in die Entscheidungsprozesse einfließen lassen. Momentan befasst er sich intensiv mit Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Digitalisierug des Gesundheitswesens. Im vergangenen Monat ist dazu das von ihm verfasste essential "Telemedizin - Das Recht der Fernbehandlung" bei Springer erschienen.