Prof. Dr. Erik Hahn wurde zum 01.01.2021 für eine Amtsperiode von vier Jahren zum ehrenamtlichen Vorsitzenden des Landesschiedsamtes für die vertragszahnärztliche Versorgung in Sachsen bestellt.
Prof. Dr. Erik Hahn wurde zum 01.01.2021 für eine Amtsperiode von vier Jahren zum ehrenamtlichen Vorsitzenden des Landesschiedsamtes für die vertragszahnärztliche Versorgung in Sachsen nach § 89 Abs. 1 SGB V bestellt.
Die Entscheidung erfolgte gemeinsam durch die Kassenzahnärztliche Vereinigung, den Landesverband der Krankenkassen und die Ersatzkassen.
Kommt ein Vertrag über die vertragszahnärztliche Versorgung ganz oder teilweise nicht zustande, hat das Schiedsamt die Aufgabe, den Vertragsinhalt mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder innerhalb von drei Monaten festzusetzen.
Für dieselbe Amtsperiode wurde Prof. Dr. Hahn außerdem zum stellvertretenden Vorsitzenden des Landesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen für den Freistaat Sachsen nach § 90 Abs. 1 SGB V bestellt. Dem Landesausschuss obliegt die Aufgabe von Feststellungen im Zusammenhang mit der vertragszahnärztlichen Bedarfsplanung wie z. B. von Über- oder Unterversorgung in einem Planungsbereich.
Weitere Informationen zur Expertise von Prof. Hahn finden Sie auf seiner Webseite.