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30. November 2023

Vereinbarung von Pflege und Beruf

GAT-Institutsleiter spricht vor dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestags.

Die Vereinbarung von Pflege und Beruf ist eine entscheidende Voraussetzung dafür, dass in unserer alternden Gesellschaft eine gute Betreuung pflegebedürftiger Menschen nicht im Widerspruch steht zur Gewinnung von Fachkräften für die Wirtschaft. Dieses Thema wird im Rahmen des Studiums der Sozialen Gerontologie aus der Perspektive pflegender Angehöriger, pflegebedürftiger Menschen und der professionellen Pflege beleuchtet und die sozialpolitischen Maßnahmen zu einer gelingenden Vereinbarung von Pflege und Beruf erläutert.

Mit Verabschiedung des Familienpflegezeitgesetzes 2015 hat die Bundesregierung auch die Einrichtung des unabhängigen Beirats für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf beschlossen, der entsprechende Gesetze kritisch begleitet und Vorschläge zu ihrer Verbesserung macht. So wurde mit der Übergabe des zweiten Berichts des Beirats an die Bundesfamilienministerin im Juli 2023 die Einführung eines neuen Familienpflegegelds gefordert, das den finanziellen Verlust durch Arbeitszeitreduzierung für die Pflege ausgleichen soll. 

Prof. Dr. Andreas Hoff, Studiengangsleiter der Sozialen Gerontologie und Direktor des GAT-Instituts, ist seit 2015 stellvertretender Vorsitzender des Beirats. In dieser Funktion war er am 14.06.2023 eingeladen, dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestags die Empfehlungen des Beirats zur Weiterentwicklung der Familienpflegezeit und zur Einrichtung eines Familienpflegegelds zu erläutern.

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Der Masterstudiengang Soziale Gerontologie ist ein weiterbildender Studiengang, der seit 2011 fester Bestandteil an der Fakultät für Sozialwissenschaften ist. Immatrikuliert wird jährlich im Sommersemester, wobei bis zu 10 Studienplätze zur Verfügung stehen.

Foto: Prof. Dr. Andreas Hoff
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