08. März 2017

Wikipedia als Rechtsquelle?

Am 3. und 4. März 2017 fand an der FU Hagen Symposium „Rechtsquelle Wikipedia? – Praxis – Fiktion – Standard“ statt.

Am 3. und 4. März 2017 fand in Hagen das vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht, juristische Rhetorik und Rechtsinformatik der Fernuniversität Hagen (Professor Dr. Katharina Gräfin von Schliefen) organisierte Symposium „Rechtsquelle Wikipedia? – Praxis – Fiktion – Standard“ statt.

Auf der Veranstaltung diskutierten Vertreter aus Wissenschaft und Praxis über die Folgen der zunehmenden Nutzung der Onlineenzyklopädie in juristischen Berufen und den daraus resultierenden Anforderungen für Wissenschaft und Justiz.

Im Abschnitt „Wikipedia und die Rechtsprechung“ referierte Professor Dr. Erik Hahn zu dem Thema „Wikipedia als richterliche Erkenntnisquelle“. Dabei beschäftigte er sich mit der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen sich Richter bei der Tatsachenfeststellung allein oder ergänzend auf Wikipedia stützen dürfen.

Das Vortragsmanuskript wird in ausgearbeiteter Form als Beitrag in dem für das Jahresende geplanten Tagungsband erscheinen.

Bildquelle: © Wikimedia Foundation, CC BY-SA 3.0


Kontakt

Prof. Dr. iur. Erik Hahn 

Professur für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht und Immobilienrecht

Hochschule Zittau/Görlitz

Fakultät Wirtschaftswissenschaften und Wirtschaftsingenieurwesen

Haus Z II, Raum 002

Schliebenstraße 21

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