Das Medizinrecht ist das Recht des gesamten Gesundheitswesens. Es befasst sich mit den vielfältigen und gesellschaftlich bedeutsamen Fragen, die eine flächendeckende und adäquate Gesundheitsversorgung der Bevölkerung an das Recht stellt. Zu diesen Fragen zählen traditionelle Themen wie die das Arzt-Patienten-Verhältnis mit seiner prägenden Individualität, Fragen des Lebensschutzes am Beginn und Ende der menschlichen Existenz, die berufs-, standes- und haftungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Erbringung von Gesundheitsleistungen und das Recht der unterschiedlichen Vergütungs- und Versorgungsmodelle im Gesundheitswesen.
Zusätzlich stellt der stetige Fortschritt in der "modernen Medizin" mit seinen innovativen Diagnose- und Behandlungsverfahren das Recht vor die Herausforderung, Rahmenbedingungen für neue Bereiche wie die Humangenetik, individualisierte Medizin, moderne Reproduktionsverfahren, innovative Arzneimittel und Medizinprodukte zu schaffen. Dabei muss es interdisziplinär ausgerichtet sein und die Bezahlbarkeit von Gesundheitsleistungen ebenso im Blick behalten wie die Anforderungen der Ethik und gesellschaftliche Phänomene wie den Ärzte- und Pflegemangel, die Überalterung der Gesellschaft in ländlichen Räumen und den Wunsch der Bevölkerung nach selbstbestimmter Lebensgestaltung.
Aktuelle Entwicklungen wie der Ausbau von E-Health- und E-Care-Anwendungen stellen das Medizinrecht ebenfalls vor neue Aufgaben.
Im Fachgebiet Recht des Gesundheitswesens widmet sich Prof. Dr. Erik Hahn diesen Themen aus der rechtlichen Perspektive und setzt dabei auf einen intensiven Austausch mit der Praxis.
Zu den Leistungen des Fachgebiets zählen juristische Gutachten und Stellungnahmen, die Organisation von Veranstaltungen, die Erarbeitung von Publikationen und das Angebot von Lehrveranstaltungen und Fortbildungsangeboten.