Der Institutsname ist Programm: In unserem Forschungsinstitut wird interdisziplinäre Zusammenarbeit großgeschrieben. Forschende aus den Gesundheits-, Pflege-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, aus Informatik, Gerontologie und Psychologie erforschen gemeinsam aktuelle Fragestellungen zu den Themen Gesundheit, Altern, Arbeit und Technik.
Dabei bringen sie ihre eigenen disziplinären Stärken ebenso ein wie die Offenheit für die Perspektiven anderer Disziplinen. Leitgedanke unseres Instituts ist es, dass wir nur gemeinsam die Herausforderungen der großen Megatrends unserer Zeit – Bevölkerungsalterung, Digitalisierung, Klimawandel und die daraus resultierenden Konsequenzen für Individuum und Gesellschaft – erforschen und Vorschläge zu ihrer Bewältigung erarbeiten können.
Dieser Leitgedanke kommt auch in unserem Forschungsansatz der Co-Creation zum Ausdruck. Wir erforschen den Einsatz technischer Innovationen ausgehend von menschlichen Bedürfnissen und Präferenzen – gemeinsam mit den Zielgruppen unserer Forschung! Technische Innovation ist wichtig, aber im Mittelpunkt steht immer der Mensch: Gesundheit und Lebensqualität im Alter und am Arbeitsplatz – und wie digitale Innovationen dabei helfen können.
Medizinrechtler Prof. Hahn äußerte sich im ARTE-Journal zu den Impfpflicht-Plänen der EU-Kommissionspräsidentin.
Professor Hahn, der an der Hochschule Zittau/Görlitz unter anderem Gesundheitsrecht lehrt und unlängst an der Medizinischen Fakultät der TU Dresden ein zweites Mal promoviert wurde, beobachtet die Entwicklung der Corona-Pandemie seit nunmehr zwei Jahren aus der juristischen Perspektive. Er hat sich in der Vergangenheit mehrfach auch in den allgemeinen Medien zu rechtlichen Fragen der Triage, der Beschränkung von Freiheitsrechten und des Impfens geäußert. Zuletzt wurde er etwa von der Sächsischen Zeitung zum Einkleben von Impfmarken bei nicht zugelassenen Impfstoffen interviewt. Der Beitrag kann innerhalb des Hochschulnetzes hier abgerufen werden.
Am 2. Dezember 2021 wurde Prof. Hahn in der deutschen und der französischen Ausgabe des ARTE-Journals zu den Plänen der EU-Kommissionspräsidentin zur Einführung einer europaweiten allgemeinen Impfpflicht befragt. Diese sieht er kritisch, kann sich aber zumindest eine Impfpflicht für das medizinische Personal gut vorstellen. Die Kompetenz dafür liegt aber momentan bei den EU-Mitgliedstaaten.
Medizinrechtler Prof. Hahn äußerte sich im ARTE-Journal zu den Impfpflicht-Plänen der EU-Kommissionspräsidentin.
Professor Hahn, der an der Hochschule Zittau/Görlitz unter anderem Gesundheitsrecht lehrt und unlängst an der Medizinischen Fakultät der TU Dresden ein zweites Mal promoviert wurde, beobachtet die Entwicklung der Corona-Pandemie seit nunmehr zwei Jahren aus der juristischen Perspektive. Er hat sich in der Vergangenheit mehrfach auch in den allgemeinen Medien zu rechtlichen Fragen der Triage, der Beschränkung von Freiheitsrechten und des Impfens geäußert. Zuletzt wurde er etwa von der Sächsischen Zeitung zum Einkleben von Impfmarken bei nicht zugelassenen Impfstoffen interviewt. Der Beitrag kann innerhalb des Hochschulnetzes hier abgerufen werden.
Am 2. Dezember 2021 wurde Prof. Hahn in der deutschen und der französischen Ausgabe des ARTE-Journals zu den Plänen der EU-Kommissionspräsidentin zur Einführung einer europaweiten allgemeinen Impfpflicht befragt. Diese sieht er kritisch, kann sich aber zumindest eine Impfpflicht für das medizinische Personal gut vorstellen. Die Kompetenz dafür liegt aber momentan bei den EU-Mitgliedstaaten.
Hochschule Zittau/Görlitz
GAT Institut für Gesundheit, Altern, Arbeit und Technik
Brückenstraße 1
02826 Görlitz