Der Institutsname ist Programm: In unserem Forschungsinstitut wird interdisziplinäre Zusammenarbeit großgeschrieben. Forschende aus den Gesundheits-, Pflege-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, aus Informatik, Gerontologie und Psychologie erforschen gemeinsam aktuelle Fragestellungen zu den Themen Gesundheit, Altern, Arbeit und Technik.
Dabei bringen sie ihre eigenen disziplinären Stärken ebenso ein wie die Offenheit für die Perspektiven anderer Disziplinen. Leitgedanke unseres Instituts ist es, dass wir nur gemeinsam die Herausforderungen der großen Megatrends unserer Zeit – Bevölkerungsalterung, Digitalisierung, Klimawandel und die daraus resultierenden Konsequenzen für Individuum und Gesellschaft – erforschen und Vorschläge zu ihrer Bewältigung erarbeiten können.
Dieser Leitgedanke kommt auch in unserem Forschungsansatz der Co-Creation zum Ausdruck. Wir erforschen den Einsatz technischer Innovationen ausgehend von menschlichen Bedürfnissen und Präferenzen – gemeinsam mit den Zielgruppen unserer Forschung! Technische Innovation ist wichtig, aber im Mittelpunkt steht immer der Mensch: Gesundheit und Lebensqualität im Alter und am Arbeitsplatz – und wie digitale Innovationen dabei helfen können.
Ein Notfallbogen zur vorausschauenden Therapieplanung wurde von HSZG-Professor Erik Hahn mitentwickelt.
Der Arbeitskreis Ethik in der Medizin hat gemeinsam mit dem Ausschuss Notfallmedizin der Sächsischen Landesärztekammer einen Notfallbogen zur vorausschauenden Therapieplanung entwickelt. Daran beteiligt war auch HSZG-Professor Erik Hahn. “Ich bin seit 2019 Mitglied dieses Arbeitskreises aufgrund meiner wissenschaftlichen Tätigkeit im Bereich des Medizinrechts“, erzählt der Professor für Zivilrecht, Medizinrecht sowie Wirtschafts- und Immobilienrecht.
Inhaltlich hat er an der Formulierung des Dokuments mitgewirkt. Der Notfallbogen ist für Menschen gedacht, die sich bereits in einer pflegebedürftigen oder sonst fortgeschrittenen Krankheitssituation befinden, so dass angesichts des aktuell bereits eingeschränkten Gesundheitszustandes alle denkbaren Notfallsituationen in gleicher Weise berücksichtigt werden können.
„Das Thema Patientenverfügung bespreche ich mit den Studierenden auch in der Veranstaltung Medizinrecht im Master Management im Gesundheitswesen.“ Prof. Erik Hahn
Gemäß Pressemitteilung der Sächsischen Landesärztekammer kann sich angesichts der aktuellen Krankheitssituation der entscheidungsfähige Patient im Notfallbogen schriftlich für oder gegen mögliche zukünftige Notfalltherapien entscheiden und eine Verfügung erstellen. Im Unterschied zur rechtlich definierten Patientenverfügung kann jedoch auch der Bevollmächtigte den mutmaßlichen Willen des Patienten festhalten. Auch dies ist für den behandelnden Notarzt eine wichtige Entscheidungshilfe.
Der Notfallbogen ist im Ärzteblatt Sachsen, 2/2022, abgedruckt und steht dort auch als Download zur Verfügung.
Ein Notfallbogen zur vorausschauenden Therapieplanung wurde von HSZG-Professor Erik Hahn mitentwickelt.
Der Arbeitskreis Ethik in der Medizin hat gemeinsam mit dem Ausschuss Notfallmedizin der Sächsischen Landesärztekammer einen Notfallbogen zur vorausschauenden Therapieplanung entwickelt. Daran beteiligt war auch HSZG-Professor Erik Hahn. “Ich bin seit 2019 Mitglied dieses Arbeitskreises aufgrund meiner wissenschaftlichen Tätigkeit im Bereich des Medizinrechts“, erzählt der Professor für Zivilrecht, Medizinrecht sowie Wirtschafts- und Immobilienrecht.
Inhaltlich hat er an der Formulierung des Dokuments mitgewirkt. Der Notfallbogen ist für Menschen gedacht, die sich bereits in einer pflegebedürftigen oder sonst fortgeschrittenen Krankheitssituation befinden, so dass angesichts des aktuell bereits eingeschränkten Gesundheitszustandes alle denkbaren Notfallsituationen in gleicher Weise berücksichtigt werden können.
„Das Thema Patientenverfügung bespreche ich mit den Studierenden auch in der Veranstaltung Medizinrecht im Master Management im Gesundheitswesen.“ Prof. Erik Hahn
Gemäß Pressemitteilung der Sächsischen Landesärztekammer kann sich angesichts der aktuellen Krankheitssituation der entscheidungsfähige Patient im Notfallbogen schriftlich für oder gegen mögliche zukünftige Notfalltherapien entscheiden und eine Verfügung erstellen. Im Unterschied zur rechtlich definierten Patientenverfügung kann jedoch auch der Bevollmächtigte den mutmaßlichen Willen des Patienten festhalten. Auch dies ist für den behandelnden Notarzt eine wichtige Entscheidungshilfe.
Der Notfallbogen ist im Ärzteblatt Sachsen, 2/2022, abgedruckt und steht dort auch als Download zur Verfügung.
Hochschule Zittau/Görlitz
GAT Institut für Gesundheit, Altern, Arbeit und Technik
Brückenstraße 1
02826 Görlitz