Institut für Gesundheit, Altern, Arbeit und Technik (GAT)
Dem eigenen Willen entsprechen

Der Arbeitskreis Ethik in der Medizin hat gemeinsam mit dem Ausschuss Notfallmedizin der Sächsischen Landesärztekammer einen Notfallbogen zur vorausschauenden Therapieplanung entwickelt. Daran beteiligt war auch HSZG-Professor Erik Hahn. “Ich bin seit 2019 Mitglied dieses Arbeitskreises aufgrund meiner wissenschaftlichen Tätigkeit im Bereich des Medizinrechts“, erzählt der Professor für Zivilrecht, Medizinrecht sowie Wirtschafts- und Immobilienrecht.
Inhaltlich hat er an der Formulierung des Dokuments mitgewirkt. Der Notfallbogen ist für Menschen gedacht, die sich bereits in einer pflegebedürftigen oder sonst fortgeschrittenen Krankheitssituation befinden, so dass angesichts des aktuell bereits eingeschränkten Gesundheitszustandes alle denkbaren Notfallsituationen in gleicher Weise berücksichtigt werden können.
„Das Thema Patientenverfügung bespreche ich mit den Studierenden auch in der Veranstaltung Medizinrecht im Master Management im Gesundheitswesen.“
Prof. Erik Hahn
Gemäß Pressemitteilung der Sächsischen Landesärztekammer kann sich angesichts der aktuellen Krankheitssituation der entscheidungsfähige Patient im Notfallbogen schriftlich für oder gegen mögliche zukünftige Notfalltherapien entscheiden und eine Verfügung erstellen. Im Unterschied zur rechtlich definierten Patientenverfügung kann jedoch auch der Bevollmächtigte den mutmaßlichen Willen des Patienten festhalten. Auch dies ist für den behandelnden Notarzt eine wichtige Entscheidungshilfe.
Der Notfallbogen ist im Ärzteblatt Sachsen, 2/2022, abgedruckt und steht dort auch als Download zur Verfügung.
Ihre Ansprechperson

Veranstaltungen
Dem eigenen Willen entsprechen

Der Arbeitskreis Ethik in der Medizin hat gemeinsam mit dem Ausschuss Notfallmedizin der Sächsischen Landesärztekammer einen Notfallbogen zur vorausschauenden Therapieplanung entwickelt. Daran beteiligt war auch HSZG-Professor Erik Hahn. “Ich bin seit 2019 Mitglied dieses Arbeitskreises aufgrund meiner wissenschaftlichen Tätigkeit im Bereich des Medizinrechts“, erzählt der Professor für Zivilrecht, Medizinrecht sowie Wirtschafts- und Immobilienrecht.
Inhaltlich hat er an der Formulierung des Dokuments mitgewirkt. Der Notfallbogen ist für Menschen gedacht, die sich bereits in einer pflegebedürftigen oder sonst fortgeschrittenen Krankheitssituation befinden, so dass angesichts des aktuell bereits eingeschränkten Gesundheitszustandes alle denkbaren Notfallsituationen in gleicher Weise berücksichtigt werden können.
„Das Thema Patientenverfügung bespreche ich mit den Studierenden auch in der Veranstaltung Medizinrecht im Master Management im Gesundheitswesen.“
Prof. Erik Hahn
Gemäß Pressemitteilung der Sächsischen Landesärztekammer kann sich angesichts der aktuellen Krankheitssituation der entscheidungsfähige Patient im Notfallbogen schriftlich für oder gegen mögliche zukünftige Notfalltherapien entscheiden und eine Verfügung erstellen. Im Unterschied zur rechtlich definierten Patientenverfügung kann jedoch auch der Bevollmächtigte den mutmaßlichen Willen des Patienten festhalten. Auch dies ist für den behandelnden Notarzt eine wichtige Entscheidungshilfe.
Der Notfallbogen ist im Ärzteblatt Sachsen, 2/2022, abgedruckt und steht dort auch als Download zur Verfügung.
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Das Institut
Ziel des interdisziplinär arbeitenden Instituts ist die Erarbeitung von wissenschaftlichen Erkenntnissen und deren Transfer in die Praxis an der Schnittstelle von individuellen und gesellschaftlichen Alterungsprozessen zu Versorgungsstrukturen in Gesundheitswesen und Pflege. Im Fokus stehen die technischen und sozialen Möglichkeiten zur Unterstützung älterer Menschen, ihrer Angehörigen sowie des pflegerischen und medizinischen Personals in der ambulanten Versorgung und in stationären Einrichtungen.
Das Institut knüpft dabei an erfolgreiche fakultätsübergreifende Forschungskooperationen wie das vom Bundesforschungsministerium (BMBF) geförderte Projekt VATI – „Vertrauen in Assistenz-Technologien zur Inklusion älterer Menschen“ an. In dessen Verlauf wird die ältere Bevölkerung im Landkreis Görlitz zu bisherigen Erfahrungen mit technischen Hilfsmitteln zur Unterstützung einer selbständigen Lebensführung befragt. Es werden Barrieren bei der Inanspruchnahme solcher Technologien ermittelt und Wünsche einer zukünftigen Weiterentwicklung aufgenommen. Ergänzend wird ein Online-Technologie-Navigator für eine umfassende und neutrale Beratung zur Verfügbarkeit technischer Assistenzsysteme in der Region entwickelt.
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Postanschrift
Hochschule Zittau/Görlitz
GAT Institut für Gesundheit, Altern und Technik
Brückenstraße 1
02826 Görlitz
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Stellvertretender Direktor

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