Das Projekt analysiert die Rolle der ambulanten Pflegestrukturen und des Katastrophenschutzes in Krisensituationen.
Im März 2020 ist das vom BMBF bis 2023 geförderte Projekt mit dem Titel „Aufrechterhaltung der ambulanten Pflegeinfrastrukturen in Krisensituationen – Organisatorische Konzepte zur Erhöhung der Resilienz des Pflegewesens (AUPIK)“ gestartet. Nicht zuletzt die aktuelle Coronapandemie hat gezeigt, dass ambulante Pflegestrukturen in Krisensituationen besonders vulnerable sind. Ähnliche Risiken bestehen etwa bei länger andauernden und überregionalen Stromausfällen, Hochwasserereignissen oder anderen Umweltkatastrophen. Das Projekt analysiert die Rolle der ambulanten Pflegestrukturen und des Katastrophenschutzes in solchen Situationen, identifiziert mögliche Schnittstellen zwischen den beteiligten Akteuren und leitet daraus die erforderlichen organisatorischen Maßnahmen ab. Teil der Erhebung des Ist-Zustandes ist die Untersuchung der für solche Katastrophensituationen bestehenden Regelungen im Pflege- und Katastrophenschutzrecht. Zu diesem Zweck wurde Professor Dr. Erik Hahn mit der Erstellung des Rechtsgutachtens beauftragt.
Prof. Dr. Erik Hahn lehrt an der HSZG unter anderem im BA und im MA „Management im Gesundheitswesen“ und ist seit 2019 stellvertretender Vorsitzender der sächsischen Schiedsstelle nach dem Pflegeberufegesetz. Im Pflegebereich hat er sich zuletzt intensiv dem Thema der „ambulant betreuten Wohngemeinschaften“ nach § 38a SGB XI gewidmet. Dazu ist von ihm unter anderem ein Beitrag in dem im C.H.Beck-Verlag veröffentlichten „Rechtshandbuch Wohngemeinschaften“ erschienen.
Federführende Projektpartner von AUPIK sind das Internationale Zentrum für Ethik in den Wissenschaften (IZEW) der Eberhard-Karls-Universität Tübingen, das Institut für Gesundheits- und Pflegewissenschaft an der Charité – Universitätsmedizin Berlin, das Generalsekretariat des Deutschen Roten Kreuzes e.V. in Berlin und die Vincentz Network GmbH & Co KG aus Hannover. Weitere Informationen zum Projekt finden Sie hier.