Die Schlagworte „Stärkung der Telemedizin“, „Digitalisierung im Gesundheitswesen“ und „bessere Vernetzung der Leistungserbringer“ sind nicht erst seit dem Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz) aus dem Jahr 2016 omnipräsent. Weitere Schritte des Gesetzgebers für die aktuelle Legislaturperiode sind bereits angekündigt. Die Gesundheitswirtschaft steht außerdem vor der stetig wachsenden Herausforderung, dass europäische Wettbewerber unter Verwendung digitaler Kommunikationsmedien in den - durch die persönliche Leistungserbringung des Arztes - bisher weitgehend abgeschirmten deutschen Gesundheitsmarkt drängen.
Diese Entwicklungen und die damit verbundenen Aufgaben für die Politik waren Anlass für eine Veranstaltung zum Thema "Telemedizin" beim Sächsischen Wirtschaftsrat der CDU e.V. Auf Einladung der Landesfachkommission "Gesundheit und Pflege" hat Prof. Dr. Hahn dort am 25.04.2018 über die aktuellen Rechtsfrage der Digitalisierung in der Gesundheitswirtschaft referiert. Dabei standen unter anderem nationale und europäische Aspekte der grenzüberschreitenden Erbringung von Gesundheitsleistungen, der Ausbau der deutschen Telematikinfrastruktur und die Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) auf der Agenda. Die anschließende Diskussion bot zudem Gelegenheit für einen intensiven Austausch mit Vertretern von Krankenversicherungen und Leistungserbringern.
Kontakt
Prof. Dr. iur. Erik Hahn
Professur für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht und Immobilienrecht
Hochschule Zittau/Görlitz
Fakultät Wirtschaftswissenschaften und Wirtschaftsingenieurwesen
Haus Z II, Raum 002
Schliebenstraße 21
02763 Zittau
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